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   LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08   

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https://dejure.org/2009,7181
LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08 (https://dejure.org/2009,7181)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12.01.2009 - 3 Ta 26/08 (https://dejure.org/2009,7181)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 3 Ta 26/08 (https://dejure.org/2009,7181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte Bewerbung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwillige Entschädigungsklage wegen geschlechtsdiskriminierender Benachteiligung bei der Stellenbewerbung; Indizien für fehlende subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung

  • Judicialis

    AGG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mutwillige Entschädigungsklage wegen geschlechtsdiskriminierender Benachteiligung bei der Stellenbewerbung; Indizien für fehlende subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 15 AGG
    Kein Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG bei subjektiv nicht ernsthafter Bewerbung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Diskriminierung ohne ernsthafte Bewerbung?

  • arbeitsrecht-schwetzingen.de (Kurzinformation)

    Problem AGG-Hopper

  • ra-braune.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Sanierung mit Ansprüchen nach § 15 AGG?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 15 AGG
    Kein Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG bei subjektiv nicht ernsthafter Bewerbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung nur bei ernsthafter

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08
    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris).

    Ein subjektiv ernsthafter Bewerber wird in seiner Bewerbung alles tun, um ein positives Bild von seiner Person und seinen - auf den Text der Stellenausschreibung bezogenen - Fähigkeiten abzugeben.(LAG Berlin vom 30.03.2006 a.a.O.).

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08
    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08
    Eine andere Beurteilung ist auch im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht geboten (so auch LAG Baden-Württemberg vom 13.08.2007 - 3 Ta 119/07, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04

    AGG-Hopping

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08
    Es kann dahinstehen, ob die gerichtsbekannte Tatsache, dass der Kläger in einer Vielzahl von Fällen Klagen auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung bei Stellenausschreibungen erhoben hat, schon für sich genommen als Indiz gegen eine ernsthafte Bewerbungsabsicht des Klägers spricht (in diesem Sinne LAG Berlin vom 14.07.2004 - 15 Sa 417/04, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 99/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts: Entschädigungsanspruch wegen

    Nach ganz herrschender Meinung setzt der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG voraus, dass der betreffende Bewerber sich subjektiv ernsthaft um die fragliche Stelle beworben hat und hierfür auch objektiv in Betracht kam (BAG, Urteil vom 27.04.2000 - 8 AZR 95/99, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2009 - 9 Sa 5/09, juris Rn. 37; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.01.2009 - 4 Sa 346/08, Rn. 41 ff.; LAG Hamburg, Beschluss vom 12.01.2009 - 3 Ta 26/08, juris, Rn. 19; Münchener Kommentar/Thüsing, § 15 AGG Rn. 17).
  • LAG Hamm, 25.07.2014 - 10 Sa 503/14

    AGG-Klage wegen Alterdiskriminierung - 60jähriger selbständiger Rechtsanwalt

    Weiter kann auch aus der Form und dem Inhalt der Bewerbungsschreiben auf eine fehlende subjektive Ernsthaftigkeit geschlossen werden (LAG Hamburg 12.01.2009 - 3 Ta 26/08 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09

    Streitwert - Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von mehreren

    Mit der Beschwerde erstreben sie die Festsetzung eines Gegenstandswerts in Höhe von insgesamt EUR 68.800,00 und stützen sich auf eine Entscheidung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2008 - 3 Ta 26/08.

    dd) Die Hilfsanträge können den Wert nicht übersteigen (vgl. LAG Baden-Württemberg 28. November 2008 - 3 Ta 26/08), so dass die Anträge der Arbeitgeberin mit insgesamt EUR 20.800,00 zu bewerten sind.

    Die Arbeitgeberin will mit dem Verfahren Klarheit über die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme; demgegenüber will der Betriebsrat deren Aufhebung erreichen (vgl. LAG Baden-Württemberg 28. November 2008 - 3 Ta 26/08).

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